Wer darf zur Tafel?
- Sie beziehen Hartz IV (ALG II), Wohngeldzuschuss, Sozialhilfeleistungen oder Grundsicherung
- Sie haben eine Aufenthaltsbescheinigung für Asylbewerber (außer Flüchtlinge in der Erstaufnahme – dort wird vollverpflegt.)
- Sie beziehen eine niedrige Rente
- Sie haben ein geringes oder gar kein Einkommen
